1. Hat die Bundesregierung die Absicht, in einer Novelle des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln das Werbeverbot für Mittel gegen Schlaflosigkeit bzw. Mittel, die dazu bestimmt sind, die Stimmungslage zu beeinflussen, aufzuheben und wenn ja, womit wird diese Gesetzesänderung genau begründet?
2. Hat die Bundesregierung die Absicht, in einer Novelle des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln das Verbot von Werbung zur Wiedergabe von Krankengeschichten bzw. die bildliche Darstellung von Kranken aufzugeben und wenn ja, womit wird die geplante Gesetzesänderung begründet?
3. Welcher Personenkreis ist nach Ansicht der Bundesregierung im Sinne von § 1 Absatz 6 der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung – PAuswGebV) als bedürftig anzusehen und damit von den Gebühren zu befreien bzw. nur mit ermäßigten Gebühren zu belasten und in welcher Form gedenkt sie einen Ausgleich für den Personenkreis der SGB II –Empfänger zu leisten, welche schon heute eines neuen Personalausweises bedürfen, jedoch nach den Änderungen des Regelbedarfs im Januar 2011 mit der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgabe für den Personalausweis von 0,25 € im Monat bisher lediglich 2,50 € der erforderlichen 22,80 € bzw. 28,80 € ansparen konnten?
4. Wird die Bundesregierung im geplanten Patientenrechtegesetz wie in vielen europäischen Ländern und wie derzeit von der AOK und dem Verband der Ersatzkassen angestossen, ein bundesweites Endoprothesenregister verankern, und wenn nein, warum nicht?
[Antworten der Bundesregierung]