1. Wird die dem PEPP-System (PEPP: Pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik) zugrunde liegende Datenbasis umgehend veröffentlicht werden, um sie einer unabhängigen Re-Analyse bzw. alternativen Modellierung zugänglich zu machen, und wenn nein, warum nicht?
2. Waren die Kalkulationshäuser in der Kinder- und Jugendpsychatrie, welche die Datengrundlage für das PEPP geliefert haben, repräsentativ hinsichtlich Größe, Einzugsgebiet, ambulanter Versorgung, Pflichtversorgung, Diagnoseverteilung Stadt-Land, Ost-West?
3. Welche Parameter haben in der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Gegensatz zur Psychosomatik zu den konkreten, diagnosebezogenen Verweildauerabstufungen in 3 Stufen geführt, und wurde die in der Kinder- und Jugendpsychiatrie aus entwicklungspsychopathologischen Gründen wichtige Altersabhängigkeit der Verweildauer für jede Diagnosegruppe einzeln und insgesamt überprüft?
4. Welche spezifischen Auswirkungen der Kostendegression, die im neuen PEPP zugrunde gelegt wurde und der damit verbundenen Anreize zur Behandlungsverkürzung sind in der Kinder- und Jugendpsychiatrie hinsichtlich möglicher Kostenfolgen im Bereich des SGB VIII und im Bereich des SGB XII ermittelt worden?
5. Besteht die verweildauerbezogene Kostendegression in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die dem Entgeldsystem in der Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) zugrunde gelegt wurde, nach Auffassung der Bundesregierung auch dann noch, wenn so genannte krisenbedingte Kurzlieger (14 Tage und weniger) oder Patienten nach Aufnahmegrund "Notfall" ausgeschlossen werden?

Antwort der Bundesregierung auf Fragen 1-4
Antwort der Bundesregierung auf Frage 5