1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Instituts AQUA GmbH, das darauf hinwies, dass es sich bei den am häufigsten durchgeführten Tracer-Operationen um sogenannte Low-Risk-Operationen handelt, die sehr selten zu Wundinfektionen führen und ist es absehbar, ob der bisher eingeschränkte Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an AQUA zum Qualitätssicherungsverfahren „Vermeidung von nosokomialen Infektionen – postoperative Wundinfektionen“ nun korrigiert wird?
2. Was wird die Bundesregierung unternehmen, wenn der Arbeitsauftrag des G-BA nicht korrigiert wird und es dabei bleibt, dass die meisten Wundinfektionen von Patienten in qualitativer und quantitativer Hinsicht damit überhaupt nicht erfasst werden, und wie bewertet die Bundesregierung die Chance zur Einhaltung der Vorgaben nach § 137 Absatz 1a Satz 1 und 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch bis zum 31.12.2012?
3. Wird es mit der Verabschiedung des Psych-Entgeltgesetzes möglich sein, im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit Mitteln der vollstationären Krankenhausbehandlung im natürlichen Milieu der Patientinnen und Patienten eine Behandlung durchzuführen und ist eine Regelung dafür vorgesehen, dass innerhalb einer stationären Behandlung die Patientin bzw. der Patient um Mitternacht nicht in einem Krankenhausbett liegen muss?
4. Mit welcher gesetzlichen Regelung wurde und wird die Vorgabe nach der sogenannten „Mitternachtsstatistik“ außer Kraft gesetzt und was schlägt das BMG vor, damit in ländlichen und strukturschwachen Regionen die ambulante, komplementäre und stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen in psychotherapeutischer, psychiatrischer, psychosomatischer Hinsicht verbessert wird?
[Antworten der Bundesregierung auf Frage 1 und 2]
[Antworten der Bundesregierung auf Frage 3 und 4]