1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Geldleistungen und Personalleistungen, die zwischen ambulanten Leistungserbringern und Kliniken vereinbart werden und damit verbunden sind, dass im Gegenzug Patienten überwiesen werden?
2. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen ärztliche Geschäftsführer aus Krankenhäusern Provisionen von ambulanten Leistungserbringern erhalten, wenn sie diesen Patienten vermitteln, und was plant die Bundesregierung zu tun, um gegen eine solche Zuweisung gegen Entgelt gesetzlich vorzugehen?
3. Sind die personelle Ausstattung und das Qualifikationsprofil der Gemeinschaft des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für die Aufgabenbewältigung ausreichend vor dem Hintergrund der vielfältigen gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung sowie neuer Aufgaben im Kontext des Patientenrechtegesetzes?
4. Wie kann ein Patient nach den Regularien des kürzlich in Kraft getretenen Patientenrechtegesetzes die Kausalität des medizinisch verursachten Schadens belegen, wenn er sich mit multiresistenten Keimen angesteckt hat und dies auf die mangelnde Hygiene der Gesundheitseinrichtung zurückzuführen ist?
Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 2
Antwort der Bundesregierung auf Frage 3
Antwort der Bundesregierung auf Frage 4