1. Plant die Bundesregierung im Rahmen des Patientenrechtegesetzes Regelungen zur Aufbewahrung von Patientenakten vorzusehen, die auch den Belangen besonderer Patientengruppen, wie z.B. im Falle eines chirurgischen Eingriffes zur frühkindlichen Geschlechtszuweisung gerecht werden?
2. Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der Unterrichtung durch den Deutschen Ethikrat (BT-Drucksache Nr. 17/9088), Entschädigungslösungsregeln für diejenigen vorzusehen, die als Erwachsene unter Langzeit- und Spätfolgen einer frühkindlichen operativen Geschlechtszuweisung oder Geschlechtsangleichung leiden?
3. Entspricht es dem Willen des Gesetzgebers, wenn die verpflichtende Qualitätssicherung bei Hysterektomien durch Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses ausgesetzt und nur noch freiwillig fortgeführt wird und wie wird die Bundesregierung dagegen vorgehen?
4. Welche weiteren Schritte schlägt die Bundesregierung vor, angesichts der in Deutschland hohen Rate von totalen Uterusexstirbationen und der Inzidenz postoperativer Komplikationen?
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 1]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 2]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 3 und 4]