1. In welchen Bundesländern ist eine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ärzte und Krankenhäuser landesrechtlich geregelt und in welchen Bundesländern nicht?
2. Wer überwacht jeweils die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und wie ist der Stand des Meinungs- und Erfahrungsaustauschs der Bundesländer zu einer gesetzlichen Regelung der Berufshaftpflicht für Ärzte?
3. Wollte das Bundesministerium der Justiz mit dem Gebot räumlicher und organisatorischer Trennung von Einrichtungen des Strafvollzugs gem. § 2 Ziffer 3 seiner Formulierungshilfe für das Therapieunterbringungsgesetz ausschließen, dass ThUG Untergebrachte, die körperlich erkrankt sind, räumlich gemeinsam mit Gefangenen des Strafvollzugs in entsprechenden Krankenhäusern des Justizvollzugs behandelt werden?