1. Welche Krankenkassen erstatten bei der Bewilligung von Haushaltshilfen nur einen Stundensatz unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns und was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen?
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Art, Häufigkeit und Entwicklung von Behandlungsfehlern und hält sie ein öffentlich zugängliches Monitoring für sinnvoll, welches u.a. Anzahl und Anlass von Verfahren, festgestellte Fehler, Haftungsentscheidungen und Haftungssumme auswertet?
3. In wie vielen Fällen haben Patientinnen und Patienten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit dem Jahr 2010 vor Gericht Schadensersatzansprüche wegen Behandlungsfehlern geltend gemacht und wie vielen Klagen davon wurde nach Kenntnis der Bundesregierung stattgegeben?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Ausmaß geschädigte Patienten keine Entschädigung erhalten, weil sie nicht nachweisen können, dass ein Behandlungsfehler für den eingetretenen Schaden ursächlich war?
Antwort der Bundesregierung auf Frage 1
Antworten der Bundesregierung auf Fragen 2 bis 4