1. Plant die Bundesregierung einen ausführlichen Bericht an den Deutschen Bundestag und an die Bundesländer zu den finanzpolitischen und versorgungspolitischen Konsequenzen aus den gewonnenen Erkenntnissen zu den Verfahren nach dem PsychEntgeltG aus den Regel­häusern und den Modellvorhaben vor Eintritt in die Konvergenzphase und wenn nein, was plant sie statt dessen zur Beteiligung des Deutschen Bundestages und der Bundesländer?
  2. Was plant die Bundesregierung, um die Besonderheiten des Versorgungsfachs Kinder- und Jugendpsychiatrie im Zuge der Weiterentwicklung der stationären psychiatrischen, psycho­therapetitischen und psychosomatischen Versorgungsstrukturen in angemessener Weise abzubilden, und wie soll das Problem gelöst werden, eine repräsentative Auswahl von Kin­der- und Jugendpsychiatrischen Abteilungen in der Kalkulation zu berücksichtigen, ange­sichts der regionalen Heterogenität und der geringen Abteilungsgrößen?
  3. Besteht die Absicht, bei Modellvorhaben zur sektorenübergreifenden Versorgung in der Kin­der- und Jugendpsychiatrie einen Kontrahierungszwang für gesetzliche Krankenkassen fest­zuschreiben, angesichts Abteilungsgrößen von bis zu 30 Betten, und auf welchem anderen Weg ist es denkbar, unterschiedliche Standards und Settings in diesen kleinen Versor­gungseinheiten anzuwenden, wenn wie allgemein geplant, Modellvorhaben zur sektoren­übergreifenden Versorgung kassenindividuell oder gemeinsam durch alle Krankenkassen geschlossen werden können?
  4. Auf welche neutrale Beratung und Information können Patientinnen und Patienten zurück­greifen, wenn ihnen im Rahmen einer Katarakt-Operation vorgeschlagen wird, auf eigene Kosten eine Multifokallinse implementieren zu lassen, und wer gibt ihnen evidenzbasierte Informationen zu den Erfolgsaussichten, Nebenwirkungen und Risiken eines solchen Ein­griffs?