1. In welchem Umfang und mit welchem Anteil an allen Organtransplantationen wurden Patienten versorgt, die privat abrechneten (bitte Angaben für die Zeit ab 2007)?
2. Welche Informationen hat die Bundesregierung zum Ausmaß von Organtransplantationen für Non-Resident-Empfänger, die im beschleunigten Verfahren vergeben wurden und zur Verteilung dieser Transplantationen auf die verschiedenen Transplantationszentren (bitte nach Organarten aufschlüsseln)?
3. Wird die Bundesregierung in Folge der aktuellen Diskussionen um die Vermittlung zahlungskräftiger ausländischer Patientinnen und Patienten an deutsche Kliniken und Transplantationszentren, sowie als Konsequenz aus dem Urteil des Landgerichts Kiel zur Sittenwidrigkeit von erfolgsorientierten Prämienzahlungen Konsequenzen ziehen und gesetzliche Regelungen vorschlagen, die z.B. wie bereits in den Krankenhausgesetzen der Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen solche Fangprämien unterbinden oder ein Zulassungsverfahren für solche Vermittlungsfirmen vorsehen, und wenn nein, warum nicht?
4. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2012 zur Zwangsbehandlung?
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 1]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 2]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 3]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 4]