1. Mit welchen gesetzlichen Möglichkeiten kann gegen nachweislich falsche Angaben von Krankenhäusern, wie z.B. die Abrechnung nicht tatsächlich erbrachter Leistungen strafrechtlich vorgegangen werden und warum ist hier § 263 StGB (Betrug) nicht hinreichend?
2. Wie bewertet das BMG den Abbruch der Gespräche durch den GKV-Spitzenverband mit der Deutschen Rentenversicherung (Bereich Berufliche Rehabilitation), die im Auftrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf den Weg gebracht worden sind und dazu dienen sollten, die Zusammenarbeit zur Klärung von Kostenträgerfragen bezüglich der Finanzierung von Hörgeräten nach der Heilmittel-Richtlinie zu verbessern und was unternimmt das BMG in welcher Zeitperspektive um diese notwendige Klärung voran zu bringen?
3. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, auf welche empirischen Erkenntnisse Ärzte zurückgreifen, um die Wirksamkeit der chirurgischen Kastration gem. § 2 des Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG) von 1969 zu bewerten und wie will sie gewährleisten, dass die Bewertung des Eingriffs und die Aufklärung des Betroffenen in jedem Fall ergebnisoffen verläuft und dem seit 1969 weit fortgeschrittenen Erkenntnisstand der Forschung Rechnung trägt?
4. Mit welcher Begründung ist die Musiktherapie als Leistung im stationären Rahmen erstattungsfähig, im ambulanten Bereich hingegen nicht und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, musiktherapeutische Leistungen im begründeten Einzelfall unter Berücksichtigung des § 43 des SGB V und dem Grundsatz ambulant vor stationär einzuräumen?
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 1]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 2]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 3]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 4]