Im Mai 2016 habe ich folgende Schriftliche Fragen an die Bundesregierung gerichtet:

  1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl nicht haftpflichtversicherter Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sowie über die Anzahl der Fälle, in denen geschädigte Patientinnen und Patienten trotz nachgewiesenem Behandlungsfehler keine Schadensersatzzahlung erhalten haben, weil der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin nicht versichert war?
  2. Hält die Bundesregierung Kontrollen des Versichertenstatus von Ärztinnen und Ärzte für erforderlich und wird sie gesetzliche Änderungen zur Einführung eines Meldesystems vorschlagen, damit Landesärztekammern und Approbationsbehörden von Haftpflichtversicherern über Änderungen des Versichertenstatus ihrer Kunden informiert werden?
  3. Aufgrund welcher Daten kommt der Patientenbeauftragte der Bunderegierung zu dem Schluss, dass die Unabhängige Patientenberatung Deutschland unter neuer Trägerschaft bereits in ihrer Aufbauphase deutlich mehr Beratungsanfragen erhalten hat als die bisherige im Vorjahr, vor dem Hintergrund, dass laut Abschlussbericht zur Förderphase 2011-2015 vom 31.12.2015 im Jahr 2015 im Durchschnitt monatlich 6890 Personen und selbst unter Berücksichtigung des Zeitraums von 2011-2015 im Durchschnitt monatlich 6595 Personen beraten wurden (Pressemitteilung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung vom 11.05.2016)?

    Antwort der Bundesregierung auf Fragen 1 bis 3

  4. Wie beurteilt die Bundesregierung den im Änderungsantrag 1 Artikel 2 Nr. 2 zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters vorgesehenen Eingriff in die aus § 4 Abs.1 SGB V abgeleitete Haushaltsautonomie der Gesetzlichen Krankenkassen vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht und des Bundessozialgerichts und wie sieht die Bundesregierung die Chancen, dass der dann geänderte §269 SGB V vor dem Hintergrund möglicher Klagen von Krankenkassen Bestand haben wird?

    Antwort der Bundesregierung auf Frage 4

Jede*r Bundestagsabgeordnete ist berechtigt, in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Die Fragen sollen binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt beantwortet werden.