Welche Berechnungen liegen den im Gesetzentwurf PsychVVG veranschlagten 1,5 Mrd € aus der Liquiditätsreserve zur Zuführung in den Gesundheitsfonds im Einzelnen zu Grunde, die für die Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten sowie aufgrund des Aufbaus einer Telematikinfrastruktur verwendet werden sollen?
Antwort der Bundesregierung