Welche Verwendung plant die Bundesregierung für die Mittel, die aus den Vergütungskürzungen nach §291 Absatz 2b Satz 14 SGB V der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte, Einrichtungen und Zahnärzten entstehen, die die Prüfung des Versichertenstatus nach §291 Absatz 2b Satz 3 SGB V nicht fristgerecht zum 01. Juli 2019 durchführen konnten?
Antwort der Bundesregierung