Welche Auswirkungen auf die Einhaltung der Frist zur Veröffentlichung der Bundeshöchstpreise für Heilmittel durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bis zum 30.6.2019 wird nach Ansicht der Bundesregierung die Weigerung der Regionalkassen im Rheinland haben, sich an die zwischen den Berufsverbänden der Physiotherapie – IFK, VDB, VPT und ZVK – und den Regionalkassen im Rheinland vereinbarte Vergütungserhöhung von 10,5 Prozent für das Jahr 2019 zu halten (vgl. https://www.ifk.de/verband/aktuell/archiv-meldungen/einzelansicht/news/krankenkassen-im-rheinland-verweigern-erhoehung/), und plant das Bundesministerium für Gesundheit, die für das Jahr 2019 vereinbarte Vergütungserhöhung von 10,5 Prozent, in die Berechnungsgrundlage für die mit dem GKV-Spitzenverband zu bildenden Höchstpreise einzubeziehen, wenn die Frist zur Veröffentlichung der Preise nicht eingehalten werden kann?
Antwort der Bundesregierung