Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auf Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung nach §65b Abs. 1 SGB V auch künftig keine Umsatzsteuer erhoben wird?
Antwort der Bundesregierung
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auf Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung nach §65b Abs. 1 SGB V auch künftig keine Umsatzsteuer erhoben wird?
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