Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Erarbeitung der neuen Richtlinie für die Personalausstattung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss künftig Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) bei der Personalbemessung mit berücksichtigt?
Antwort der Bundesregierung