Wie viele gesetzliche Krankenkassen haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach Inkrafttreten der in § 171e Absatz 2a SGB V geschaffenen Möglichkeit, Mittel zur Finanzierung des Deckungskapitals für Altersrückstellungen in Euro-denominierten Aktien im Rahmen eines passiven, indexorientierten Managements anzulegen, im Rahmen ihrer Anlagetätigkeit Nachhaltigkeitskriterien zugrunde gelegt?
Antwort der Bundesregierung