Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, dass Versicherte, die dringend auf ein Hilfsmittel angewiesen sind und dies nach mehrwöchiger Wartezeit auf die Bescheidung ihres Kostenübernahmeantrags bei der Krankenkasse selbst beschaffen, Gefahr laufen, die ihnen dabei entstandenen Kosten nicht mehr von der Krankenkasse ersetzt zu bekommen, weil Unsicherheit besteht über den Anwendungsbereich der Genehmigungsfiktion (§ 13 Abs. 3a SGB V), der für Hilfsmittel, die dem Ausgleich einer Behinderung dienen wesentlich längere Fristregelungen vorsieht, als für solche, die der Sicherung eines Erfolgs der Krankenbehandlung dienen (§ 18 Abs. 1-3 SGB IX vs. § 13 Abs. 3a S. 6 SGB V; vgl. Entscheidungen des BSG vom 15.03.2018 ­- Az. B 3 KR 4/16 R; B 3 KR 18/17 R; B 3 KR 12/17 R)?
Antwort der Bundesregierung