1. Welche Schlüsse für die gesundheitliche Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zieht die Bundesregierung aus der Studie „Effect of Restricting Access to Health Care on Health Expenditures among Asylum-Seekers and Refugees: A Quasi-Experimental Study in Germany, 1994–2013“ der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld und der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung am Universitätsklinikum Heidelberg, die zu dem Ergebnis kommt, dass die jährlichen Pro-Kopf Ausgaben für die medizinische Versorgung von Asylsuchenden mit nur eingeschränktem Zugang zur medizinischen Versorgung in den vergangenen 20 Jahren (1994-2013) um circa 40 Prozent und damit 376 Euro höher als von Asylsuchenden, die bereits Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hatten, waren sowie dass unter den Bedingungen eines gleichen Zugangs für alle Asylsuchenden die Gesamtausgaben für die medizinische Versorgung der vergangenen 20 Jahre um circa 22 Prozent hätten gesenkt werden können (PLOS ONE am 22.7.15)?
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