Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des OLG Köln vom 9. Dezember 2015 zur Arzthaftung bei einem Aufklärungsgespräch mit einem der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtigen Patienten bei Übersetzung durch einen Familienangehörigen (Az.: 5 U 184/14) und was unternimmt sie, damit die Finanzierung von qualifizierten Sprach- und Kulturmittlern bei medizinischen und insbesondere psychotherapeutischen Behandlungen sichergestellt wird, um zu gewährleisten, dass auch nicht deutschsprachige Patientinnen und Patienten ihr Recht auf Aufklärung wahrnehmen und wohl informierte Entscheidungen treffen können und Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Sorgfaltspflicht zur Therapie, Behandlung- und Risikoaufklärung unterstützt werden?
Antwort der Bundesregierung