Sind nach Auffassung der Bundesregierung die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen 776 zusätzlichen Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (vgl. Beschluss der Bedarfsplanungs-Richtlinie vom 16. Mai 2019) ausreichend, um die bestehenden Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz wirksam abzubauen sowie eine bedarfsgerechte ambulante psychotherapeutische Versorgung zu gewährleisten auch im Hinblick darauf, dass im vom G-BA in Auftrag gegebenen Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung (vgl. https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3493/2018-09-20_Endbericht-Gutachten-Weiterentwickklung-Bedarfsplanung.pdf) ein Bedarf von zusätzlich ca. 2.400 Sitzen in der psychotherapeutischen Versorgung aufgezeigt wurde (bitte begründen)?
Antwort der Bundesregierung