Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV), dass eine ambulante Soziotherapie nicht (mehr) erforderlich sei, sobald Versicherte andere ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen (vgl. Begutachtungsanleitung zur ambulanten Soziotherapie, https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/soziotherapie/BGA_Amb-Soziotherapie_Endfassung_mit_Vorwort_180814.pdf ) und hält die Bundesregierung diese Auffassung mit der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Soziotherapie als eine "koordinierende und begleitende Unterstützung und Handlungsanleitung für schwer psychisch Kranke", die insbesondere auch durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet werden kann, für vereinbar (vgl. https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1405/ST-RL_2017-03-16_iK-2017-06-08_AT_07-06-2017-B3.pdf )?
Antwort der Bundesregierung