Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle, bei denen es aufgrund einer nicht fortlaufenden Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu Zahlungsausfällen seit der durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorgenommenen Änderung des Anspruches auf Krankengeldes gemäß § 46 SBG V gekommen ist (vgl. Welt am Sonntag 12.02.2017 „Arm durch Krankheit“) und welchen gesetzlichen Handlungsbedarf zur Beseitigung der sogenannten „Krankengeldfalle“ sieht sie?
Antwort der Bundesregierung