Welche Zeitrahmen plant das BMG für die Veröffentlichung und Anhörung der Rechtsverordnung nach § 139e Abs. 9 SGB V und in welcher Form werden die Arbeitsergebnisse des vom BMG beauftragten Forschungsprojektes zur besseren Implementierung von digitalen Gesundheitsanwendungen in der Gesundheitsversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung (I.DiGA) von Prof. Dr. Reinhard Busse (TU Berlin) bei der Erstellung der Rechtsverordnung berücksichtigt?

Antwort der Bundesregierung