Wird nach Kenntnis der Bundesregierung das vom GKV-Bündnis für Gesundheit seit Mitte Juli 2019 eingeführte kommunale Förderprogramm zum Aufbau gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen, dessen Antragsfrist am 30.06.2020 enden soll (vgl. https://www.gkv-buendnis.de/foerderprogramm/foerderangebote-im-ueberblick/), über diese Frist hinaus verlängert werden, damit Mittel für die Umsetzung der Empfehlung 18 aus dem Abschlussbericht der Expertenkommission zum Thema „Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern“ der Entwicklung eines Handlungsrahmens für ein kommunales Gesamtkonzept zur Entwicklung, Umsetzung, Evaluation und Verstetigung multiprofessioneller, qualitätsgesicherter und rechtskreisübergreifender Hilfesysteme auch weiterhin zur Verfügung stehen und somit den Ländern und Kommunen Planungssicherheit ermöglichen, oder wird für die Umsetzung der Empfehlung ein neues Programm aufgelegt, das die Förderung nahtlos sichert?