Welche rechtlichen Bedenken sieht die Bundesregierung bei einer Krankschreibung per WhatsApp hinsichtlich der ärztlichen Berufsordnung, des Datenschutzes und des Heilmittelwerbegesetzes, und welche Konsequenzen könnte eine Krankschreibung per WhatsApp für den Patienten bzw. Arbeitnehmer haben, wenn sie von der Krankenkasse und/oder dem Arbeitgeber nicht anerkannt wird?
Antwort der Bundesregierung