Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der Anteil fehlerhafter Heilmittelverordnungen weiterhin hoch ist (vgl. https://therapeuten-am-limit.de/wp-content/uploads/2019/11/Auswertung-Onlinebefragung-Absetzungen-im-Heilmittelbereich-2.pdf ), obwohl durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 1. Januar 2017 vorgeschrieben ist, dass die Vertragsärzte für die Verordnung von Heilmitteln eine von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierte Software nutzen müssen (vgl. SGB V § 73 Abs. 10), und nach welchen Kriterien wird diese Software zertifiziert, damit sie fehlerhafte Abrechnungen wirkungsvoll vermeidet?

Antwort der Bundesregierung