Werden die weitergehenden Empfehlungen sowie konkreten Vorschläge zu möglichen gesetzlichen Änderungen, die im Rahmen des Prozesses der Expertenkommission zu „Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern“  für die Erstellung des Abschlussberichtes seitens der jeweiligen Mitglieder der Arbeitsgruppe bei den beteiligten Bundesministerien eingereicht wurden, die jedoch letztendlich nicht Teil des Abschlussberichts sind und/oder zu denen kein Konsens hergestellt werden konnte, veröffentlicht und wenn nein, wieso nicht?

Antwort der Bundesregierung