TOP 23 Debatte „Medizinische Dienste der Krankenversicherung“
26.09.2019
Maria Klein-Schmeink
Rede zu Protokoll
Menschen, die länger krankgeschrieben sind, die ein Hilfsmittel benötigen, die pflegebedürftig sind und Leistungen beantragen wollen – sie alle können es mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu tun kriegen. Krankenkassen können den MDK beauftragen zu überprüfen, ob der kranke, behinderte oder pflegebedürftige Mensch einen Anspruch auf Geldleistungen wie Krankengeld oder Sachleistungen wie bspw. einen Rollstuhl hat. Auch sogenannte Einzelfallprüfungen bei Krankenhausabrechnungen werden von den Medizinischen Diensten vorgenommen.
Das ist insofern nachvollziehbar, als es sich dabei um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt, die von allen Versicherten bezahlt werden. Problematisch wird es vor dem Hintergrund, dass die Krankenkassen die Medizinischen Dienste finanzieren.
Entsprechend werden die Medizinischen Dienste als verlängerter Arm der Krankenkassen wahrgenommen. Die Begutachtungen stehen unter dem Verdacht, in erster Linie dazu zu dienen, den Kassen Geld zu sparen. Für die betroffenen Menschen ist das entwürdigend, für den Ruf der Medizinischen Dienste schlecht.
Darum ist die geplante organisatorische Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste von den Krankenkassen eine rundum gute Sache. Die unmittelbare Einflussnahme von Krankenkassen auf die Medizinischen Dienste wird durch die Entflechtung der Verwaltungsräte verhindert, die Aufnahme von Patienten- und Berufsvertretern, letztere ohne Stimmrecht, räumt der Patientenperspektive zusätzliches Gewicht ein.
Auch die Neuregelungen zu den Abrechnungsprüfungen bei den Krankenhäusern bieten Potential, den Mechanismus zu durchbrechen, nach dem immer mehr Personal der Medizinischen Dienste für das Aufspüren von nicht korrekten Abrechnungen lahmgelegt wurde, die größtenteils eher in systemischen Fehlern wie mangelnder Anschlussversorgung als in tatsächlich fehlerhaften Abrechnungen begründet lagen.
Wir werden diesen Gesetzentwurf aufmerksam und kritisch begleiten und nehmen dabei auch die Vorwürfe bspw. von Seiten der Gewerkschaften ernst, dass durch die Entflechtung der Strukturen insbesondere die soziale Selbstverwaltung weitgehend aus den Medizinischen Diensten herausgedrängt wird. Das Gleiche soll mit dem Faire-Kassenwahl-Gesetz auch bei den Krankenkassen geschehen. Wir werden uns im Laufe dieser Gesetzgebungsverfahrens für die Ehrenamtlichen und damit auch für die Versicherteninteressen einsetzen.
Auch die kurzfristig ergänzten Änderungsanträge werden wir kritisch begleiten. Die Vereinfachung des Kassenwechsels und die Verkürzung der Bindungsfrist machen es für die Versicherten zwar einfacher, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Spahn adressiert wieder nur die gesunden, preisbewussten Versicherten und nicht diejenigen, die auf gute Versorgung angewiesen sind. Das belohnt die billigste Kasse und nicht die, die sich für ihre Versicherten ins Zeug legt. Wir dagegen wollen dass Versicherte erkennen können welche Kasse sich wie für Service und Versorgung ihrer Versicherten engagiert. Dazu haben wir bereits einen Antrag vorgelegt.