Bundestagsrede vom 22. September 2016:
Die Bundesregierung hat den dringenden Korrekturbedarf am alten, von CDU und FDP eingerichteten PEPP-System endlich erkannt. Insofern geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Die Neuausrichtung hin zu einem Budgetsystem wird aber nicht konsequent vollzogen. Es bleibt zu befürchten, dass durch die Hintertür eine preisorientierte Kalkulation entlang von Einzelleistungen fortgeschrieben wird. Der Gesetzentwurf bleibt weit hinter seinen Zielen, die sektorenübergreifende Behandlung in der psychiatrischen Versorgung zu fördern sowie die Transparenz und die Leistungsorientierung der Vergütung zu verbessern, zurück. Der deutliche Anstieg von Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern, häufig wiederkehrende stationäre Aufenthalte, lange Wartezeiten in der ambulanten Behandlung und ein fortdauernder Anstieg von frühzeitiger Erwerbsunfähigkeit sind deutliche Hinweise, dass die Versorgung psychisch erkrankter Menschen dringend verbessert werden muss.
Ziel muss ein bedarfsgerechtes, regionales, psychiatrisch/psychotherapeutisches und psychosoziales Versorgungsnetz sein, das flexibel verschiedenste personenzentrierte und lebensweltbezogene Behandlungsformen ermöglicht: die ambulante Begleitung in den eigenen Alltag während, nach oder statt einem stationären Aufenthalt, die enge Abstimmung mit gemeindenahen sozialpsychiatrischen Hilfen im Gemeindepsychiatrischen Verbund, die Einbeziehung von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen sowie eine ambulante Krisenbegleitung. Ein Entgeltsystem muss diese Veränderungen ermöglichen und befördern.
Ein sehr kritischer Punkt im alten PEPP war die Frage der Personalausstattung, weil die alte Psych-PV abgeschafft wurde und neue Personalstandards noch durch den G-BA entwickelt werden sollten. Gut ist, dass die Psych-PV jetzt weiter gilt und auch deren Umsetzung nachgehalten wird. Nicht gut ist, dass erst ab 2020 der Nachweis gegenüber den Krankenkassen geführt werden muss, dass die Stellen auch besetzt waren. Wer Gelder für Personal erhält, muss dieses auch für Personal ausgeben. Klar ist, wir haben Weiterentwicklungsbedarf. Der für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erforderliche Personalbedarf zur Vermeidung von Zwangsbehandlungen muss gesondert erfasst und vergütet werden. Außerdem müssen die in der UN-Kinderrechtskonvention geschützten Besonderheiten der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie stärker berücksichtigt werden. Uns reicht nicht, wenn nur die Selbstverwaltung darüber entscheidet. Wir wollen, dass eine unabhängige, trialogisch besetzte Expertenkommission die Weiterentwicklung in der psychiatrischen Versorgung begleitet.
Mit dem Gesetzentwurf wird es Krankenhäusern in einem ersten Schritt ermöglicht, Patientinnen und Patienten in ihrem Lebensumfeld zu behandeln, was im Anschluss an die stationäre Versorgung zu einem gleitenden Übergang in den ambulanten Bereich beitragen kann. Das finden wir gut. Es fehlen jedoch Maßnahmen für die ambulante Versorgung, die es ermöglichen, Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen ausreichend intensiv zu behandeln, um stationäre Aufnahmen im Vorfeld zu vermeiden. Ziel muss es sein, dass die verschiedenen Leistungserbringer in einem gemeindepsychiatrischen Verbund abgestimmte Behandlungen aus einer Hand auch im häuslichen Umfeld und unter Einbeziehung des familiären und sozialen Umfelds anbieten. Hierfür sind rechtliche Vorgaben für Modellvorhaben auch in der ambulanten Versorgung zu schaffen sowie deren Finanzierung sicherzustellen.
Abschließend möchte ich noch auf den Griff in den Gesundheitsfonds eingehen, der ebenfalls im PsychVVG geregelt ist. Die Bundesregierung kann keine triftigen Gründe dafür nennen, warum sie für die Mehrbelastungen aufgrund der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten und der Telematikinfrastruktur 1,5 Milliarden Euro veranschlagt. Eigentlich geht es ihr darum, den Anstieg von Zusatzbeiträgen im Wahljahr zu mildern. Die Begründung ist nur herangezogen und hält der sachlichen Überprüfung nicht stand. Die gesundheitliche Versorgung von nicht erwerbstätigen Asylberechtigten wird wie bei allen SGB-II-Beziehenden aus Steuermitteln finanziert. Dieses Vorgehen ist unverantwortlich. Denn es verstärkt die vielfältigen Ressentiments gegen Flüchtlinge und verstärkt Befürchtungen von Versicherten, dass sie wieder einmal die Zeche zahlen müssen.
Grüner Antrag "Psychisch erkrankte Menschen besser versorgen – Jetzt Hilfenetz weiterentwickeln"