Wir Grünen wollen die Patientinnen und Patienten von Betroffenen zu Beteiligten machen. Deshalb ist die Stärkung von Autonomie und Selbstbestimmung von PatientInnen Ausgangspunkt unseres Antrags für ein Patientenrechtegesetz. Wir wollen die grundlegenden Rechte von Patientinnen und Patienten sowie die Rechte und Pflichten von ÄrztInnen und anderen HeilbehandlerInnen in einem eigenständigen Abschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuches zusammenführen.

Menschen, die durch einen medizinischen Behandlungsfehler gesundheitlich geschädigt wurden, müssen die Chance einer gerechten Entschädigung erhalten. Wir unterstützen deshalb u.a. die zusätzliche Einführung von Beweiserleichterungen bei einfachen Behandlungsfehlern und wollen ergänzend die Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern beibehalten.
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