Zur heute vorgestellten Studie der Hans-Böckler-Stiftung zum Fallpauschalensystem im Krankenhaus erklärt Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin:

Fallpauschalen setzen Fehlanreize und führen vielfach zu Unter- und Überversorgung. Dies geht zu Lasten einer guten Versorgung, denn es gibt Anreize, mehr Operationen als nötig durchzuführen. Insgesamt braucht stationäre Versorgung als wichtiger Teil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge eine verlässliche Finanzierungsbasis. Stationäre Versorgung darf nicht von der Anzahl der behandelten Fälle abhängen, dies wird dem Versorgungsauftrag nicht gerecht. Für alle Menschen in diesem Land muss eine gute Versorgung zugänglich sein.

Der Abbau von nichtärztlichem Personal im Krankenhaus allerdings ist nicht allein auf die Fallpauschalen zurückzuführen. Seit Jahren kommen die Länder ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionskosten nicht nach, die Krankenhäuser sind somit gezwungen, auch notwendige Investitionen aus Betriebsmitteln zu finanzieren. Darum hat eine stabile Investitionskostenfinanzierung höchste Priorität. Damit nicht mehr zu Lasten der Pflege gespart werden kann, wurden 2019 die Pflegekosten aus den Fallpauschalen ausgegliedert. Tarifliche Bezahlung wird refinanziert. Es kommt nun darauf an, das Pflegebudget mit einer fundierten Personalbemessung zu verknüpfen.

Das DRG-System ist reformbedürftig, nach der Ausgliederung der Pflege ist jetzt ein guter Zeitpunkt zur Umstellung. Wir wollen den Anteil fallzahlunabhängiger Leistungen erhöhen. So sollten die DRGs um eine strukturelle Finanzierung der Kosten zur Vorhaltung bedarfsnotwendiger Leistungen sowie zum schnellen Aufbau notwendiger Reservekapazitäten ergänzt werden.

Auch eine stärkere Differenzierung der Fallpauschalen nach Versorgungsstufen halten wir für notwendig. Maximalversorger und Universitätskliniken, die schwerere Fälle behandeln und dafür gut ausgebildete Ärzt*innen und Pflegekräfte sowie technische Kapazitäten vorhalten, haben eine andere Kostenstruktur als ein Krankenhaus der Grundversorgung. Letztere hingegen können vor finanzielle Probleme gestellt werden, wenn sie nicht genügend Fallzahlen für eine ausreichende Finanzierung von nötigen Vorhaltekosten haben, etwa weil die Region dünn besiedelt ist.