Ich habe ich den Gruppenantrag von Renate Künast, Lukas Benner u.a. unterstützt. Diesen finden Sie hier
Den anderen in der Öffentlichkeit diskutierten Gruppenantrag habe ich nicht unterzeichnet, weil ich ihn in dieser formellen Form nicht für aussichtsreich gehalten habe.
Beide Anträge eint, dass eingeschätzt wird, dass erhebliche Anzeichen dafür bestehen, dass die Partei „Alternative für Deutschland“ im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 GG darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, und damit die Voraussetzungen eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht erfüllt.
Der Weg zu einem Verbotsverfahren ist zurecht voraussetzungsvoll, zugleich haben wir Abgeordnete den Auftrag, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Mit dem von mir unterstützten Antrag soll die Voraussetzung für ein aussichtsreiches Verfahren geschaffen werden.
Die Aktiven für den anderen Gruppenantrag haben einen anderen Weg gewählt und stellen schon vorab fest, dass die AFD verfassungsfeindlich handelt.
Für beide Verfahren gilt, dass sie keinen Einfluss auf die aktuelle Wahl haben.
Grundsätzlich sehe ich mich als Abgeordnete in der Pflicht, unsere Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen, die sich klar so positionieren. Mit dem letzten Parteitag sehe ich mich in meinen Befürchtungen noch einmal bestätigt.