Menschen, die in Deutschland Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, können im Krankheitsfall nicht einfach einen Arzt aufsuchen und sich behandeln lassen. Besonders eklatant sind die Defizite in der psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung traumatisierter Flüchtlinge. Laut Studien entwickeln rund 40 % aller Flüchtlinge infolge ihrer Erlebnisse im Heimatland, auf der Flucht oder in den Erstaufnahmeeinrichtungen eine Traumafolgestörung, die häufig von Depressionen und Angststörungen begleitet wird. Besonders gefährdet sind Frauen und Kinder. Ihre dringend benötigte Behandlung durch Psychotherapeutinnen und -therapeuten aus der gesundheitlichen Regelversorgung erhalten Flüchtlinge aber nur im Einzelfall. Auch die spezialisierten und niedrigschwelligen Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer können sie nur einen Bruchteil des Versorgungsbedarfs abdecken.
Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass alle in Deutschland lebenden Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus eine würdige gesundheitliche und insbesondere psychotherapeutische sowie psychosoziale Versorgung erhalten. Dafür sind die strukturellen Diskriminierungen nach dem AsylbLG zu beseitigen und den Flüchtlingen von Anfang an mit Aushändigung der Gesundheitskarte Leistungen im Umfang der Gesetzlichen Krankenversicherung bereitzustellen. Darüber hinaus ist ein verlässlicher Rahmen für die spezialisierte und dolmetschergestützte psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung traumatisierter Flüchtlinge zu schaffen.
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