Die von CDU/CSU im Rahmen der Verhandlungen zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung 2003 durchgesetzte Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal hatte das Ziel, die Inanspruchnahme von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten besser zu strukturieren. Diese Steuerungsfunktion hat sich bis heute, also nach fast 10 Jahren, nicht erfüllt. Deshalb hat sie ihre Existenzberechtigung verloren und muss abgeschafft werden. Die Steuerungswirkung der Praxisgebühr ist diffus geblieben. Immer noch liegt Deutschland bei der Zahl der Arztkontakte mit 17 im Jahr pro Einwohner international an der Spitze. Ebenso bescheiden fällt die fiskalische Wirkung mit weniger als 1% der GKV-Ausgaben aus. Das durch die Praxisgebühr geschöpfte Finanzvolumen betrug im Jahr 2011 für ärztliche und zahnärztliche Behandlung zusammen weniger als 2 Mrd. Euro.
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