Die Regelung zur Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV) im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verfolgte die Absicht, die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Pflege im ambulanten und stationären Bereich transparent für Verbraucherinnen und Verbraucher zu machen. Die damit verbundenen Qualitätsprüfungen werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder dem Prüfdienst der private Krankenversicherung (PKV) mindestens einmal jährlich bei allen stationären und ambulanten Diensten durchgeführt. Die Kritik an den Pflegenoten und der PTV reißt nicht ab und ist begründet. So wird immer wieder bemängelt, dass die sich aus dem Verfahren ergebenden Noten die tatsächliche Qualität der geprüften
Pflegeeinrichtung oder des ambulanten Pflegedienstes nicht abbilden. Die Entstehung der Prüfkriterien, deren Gewichtung, Validität, Zuverlässigkeit und die Objektivität der Prüfungen sind strittig. Es kann sogar zu Fehleinschätzungen kommen, da sie sich zu stark auf die dokumentierte Struktur- und Prozessqualität ausrichten und zu wenig auf die durch Pflege und Betreuung tatsächlich erzielte Ergebnisqualität. Wir fordern die Bundesregierung in unserem Antrag deshalb auf, die bestehenden Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu reformieren und ein Qualitätssicherungssicherungssystem zu entwickeln, das sich an dem aktuellem Stand der Wissenschaft ausrichtet.
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