Aktuelle Zahlen der Techniker Krankenkasse zeigen, dass Patientinnen und Patienten immer mehr Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler melden. 2017 stiegen laut TK die Zahlen der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 16%.
Dies zeigt, dass viele Patientinnen und Patienten stärker ihre Rechte kennen und wahrnehmen. Dennoch sind die Hürden für die Patientinnen und Patienten bei der Durchsetzung von Schadensersatz weiterhin viel zu hoch. Damit die Opfer von Behandlungsfehlern eine faire Chance vor Gericht haben, muss die Beweislast für geschädigte Patientinnen und Patienten endlich herabgesetzt werden.
Zudem muss die Einführung eines Härtefallfonds dafür sorgen, dass auch schwer geschädigte Patientinnen und Patienten, bei denen der Fall noch ungeklärt ist, gestärkt und in ihrer existentiell belastenden Situation entlastet werden. Der Fonds ist vor allem für solche Fälle gedacht, bei denen unvermeidbare Behandlungen mit hohen Risiken notwendig sind. Wir erwarten von der künftigen Bundesregierung, dass sie, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Etablierung eines Härtefallfonds prüft.
Die künftige Bundesregierung ist gefragt, darüber hinaus Strukturen der Fehlervermeidung einzuführen, damit Behandlungsfehler zum einen erkannt werden, und zum anderen damit aus diesen Fehlern gelernt wird. Dazu braucht es ein bundesweites Monitoring durch eine unabhängige Stelle sowie eine Kultur der Fehlervermeidung und des Risikomanagements. Denn der offensive und transparente Umgang mit Fehlern ist Voraussetzung für eine patientenorientierte Qualitätssicherung.