Anders als für den Bereich der ambulanten Behandlung (Genehmigungsvorbehalt) werden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus keinem formellen Prüfverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unterzogen. Dies führt unter anderem dazu, dass im Krankenhaus Untersuchungs- und Behandlungsmethoden angewandt werden, deren Nutzen für die Patientinnen und Patienten unbekannt ist, da häufig keine Studien, die den Kriterien der evidenzbasierten Medizin entsprechen, vorliegen.
Bei Krankenhaubehandlungen variieren Qualität und Umfang der Patienteninformation oft erheblich, so dass eine informierte Entscheidung der Patientinnen und Patienten nicht möglich ist. Häufig können sie keine Erkenntnisse über die Vor- und Nachteile von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erlangen, da diese auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten aufgrund der fehlenden Daten nicht zur Verfügung stehen. Wir haben nachgehalt und fragten die Bundesregierung nach ihren Erkenntnissen, ihrer Einschätzung des Handlungsbedarfes und ihren Plänen im Bereich der Nutzenbewertung nichtmedikamentöser Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus.
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[Antwort der Bundesregierung]