Zum Start der digitalen Gesundheits-Apps erklärt Maria Klein-Schmeink:
Weltneuheit hin oder her, eine wirkliche Verbesserung der Versorgung wird mit dem Fast-Track-Verfahren zur Erstattung von Gesundheitsapps nicht erreicht. Digitale Anwendungen können einen wichtigen Beitrag zur Versorgung von Patientinnen und Patienten leisten und wir sind sehr dafür, dieses Potenzial endlich besser zu erschließen. Die aktuelle Regelung stellt jedoch den Nutzen für die Patientinnen und Patienten in den Hintergrund, sie gleicht mehr einer Wirtschaftsförderung auf Kosten der gesetzlich Versicherten. Dafür gibt es im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) viel zu wenig Stellen, um den Nutzen und die Einhaltung der Datenschutzvorgaben gründlich zu prüfen. Im Extremfall könnten wirkungslose Anwendungen zwei Jahre lang mit Beitragsmitteln der gesetzlich Versicherten bezahlt werden. Es ist auch nicht sichergestellt, dass die Apps in einen Versorgungsprozess eingebunden werden. Und das alles für einen sehr kleinen Ausschnitt von digitalen Anwendungen. Wir brauchen ein Gesamtkonzept für die Nutzenbewertung und Erstattung digitaler Anwendungen, das alle Risikoklassen umfasst und von den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgeht.