Über die Planung der NRW Landesregierung, die Landesbeteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern gesetzlich verpflichtend auszugestalten, zeigen sich die beiden Münsteraner Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (MdB) und Josefine Paul (MdL) hoch erfreut.
In Zukunft werden Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegeausbildung einen Rechtsanspruch auf den monatlichen Fördersatz von 280 Euro haben. „Damit gehen die NRW Landesregierung und Gesundheitsministerin Barbara Steffens den Weg der nachhaltigen Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege konsequent weiter. Bereits 2012 wurde mit der Altenpflegeausbildungsumlage eine sehr wirksame Maßnahme zum Anstieg der Ausbildungszahlen eingeführt. Mit dem jetzt geplanten Gesetzesvorhaben schaffen wir nun auch eine individuelle Unterstützung, damit junge Frauen und Männer sich für eine Ausbildung in der Altenpflege entscheiden“, so Josefine Paul.
Hierzu ergänzt Maria Klein-Schmeink: „NRW geht im Bundesvergleich in großen Schritten voran und schafft eine tragfähige Lösung. Die Erfahrungen zeigen, dass die Altenpflege durchaus ein attraktives Arbeitsfeld sein kann. Jetzt steht die Bundesregierung in der Pflicht, die gesetzlichen Schritte für eine Pflegereform einzuleiten. Die späteren Arbeitsbedingungen müssen so verbessert werden, dass die Nachwuchskräfte auch im Beruf bleiben wollen.“ Hierzu bedürfe es neben einer angemessenen Vergütung vor allem einer Verbesserung des öffentlichen Ansehens von Pflegetätigkeiten und eines Pflegebegriffs, der sich am Menschen und nicht an ökonomischer Effizienz orientiere.