Die gesetzlichen Regelungen, nach denen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von kleinen Selbstständigen bemessen werden, sind längst nicht mehr zeitgemäß. Der Selbständige oder die Selbständige von heute, das ist schon lange nicht mehr nur der wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmer. Mindestens zehn Prozent der Selbständigen haben eine prekäre Einkommenslage und gelten damit als akut armutsgefährdet. Im Durchschnitt zahlen sie fast ein Viertel ihres Einkommens an die Krankenversicherung. Selbständige mit niedrigen Einkommen müssen hierfür sogar fast die Hälfte ihres Einkommens aufwenden. Denn ihnen werden heute hohe Mindesteinkommen unterstellt, unabhängig davon, ob sie diese auch erreichen. Das ist eine Benachteiligung gegenüber abhängig Beschäftigten, bei denen der Beitrag strikt einkommensbezogen erhoben wird. In unserem Antrag "Mit Sicherheit in die Selbständigkeit – Für eine bessere Absicherung von Selbständigen" fordern wir deswegen eine Beitragsbemessung, die sich auf das tatsächlich erzielte Einkommen bezieht. Es ist höchste Zeit zu handeln. Die hohen Beitragsschulden von Versicherten sind ein deutlicher Fingerzeig, dass die Kleinselbstständigen mehr Solidarität brauchen.
Mein Autor*innenpapier mit Markus Kurth und Kerstin Andreae