Zur Jahresstatistik 2015 der MDK-Behandlungsfehlerbegutachtung erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
 „Die Zahlen des MDK bilden nur die Spitze des Eisbergs. Nach wie vor fehlt echte Transparenz. Um Behandlungsfehler zu erkennen und aus ihnen zu lernen, ist der Gesetzgeber gefragt, Strukturen zur Fehlervermeidung zu etablieren. Dazu braucht es ein bundesweites Monitoring durch eine unabhängige Stelle sowie ein verbindliches Fehlermelde- und Vermeidungssystem, das eine Auseinandersetzung mit den Fehlern ermöglicht. Zudem müssen Krankenhäuser angemessen finanziert werden, um ausreichend Personal zu beschäftigen und den Fehlanreiz zu stoppen, über die Menge von medizinischen Eingriffen die Refinanzierung zu sichern.

Rechte der Patientinnen und Patienten müssen gestärkt werden

Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes zeigt sich, dass für einen angemessenen Schutz im Falle von Behandlungsfehlern die Rechte der Patientinnen und Patienten weiter ausgebaut werden müssen. Nach wie vor ist uns wichtig, dass die Beweislast für geschädigte Patientinnen und Patienten herabgesetzt wird, damit Opfer von Behandlungsfehlern eine faire Chance vor Gericht haben. Für schwer geschädigte Patienten, deren Fall ungeklärt bleibt, ist darüber hinaus die Einrichtung eines Härtefallfonds erforderlich. Ein solcher Fonds schafft für die Geschädigten und die Behandelnden gleichermaßen eine Erleichterung und ist eine Antwort für die Fälle, in denen unvermeidbare Behandlungen mit hohen Risiken verbunden sind. „