Vielen Schwangeren sind ihre Ansprüche auf die Unterstützung durch Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt sowie in der Stillzeit nicht bekannt. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen in der Reichsversicherungsordnung (RVO) faktisch nicht auffindbar sind. Die Regelungen der RVO werden weder der Praxis, noch den zeitgemäßen Anforderungen an eine gesetzliche Regelung gerecht. Deshalb müssen diese Regelungen endlich in SGB V überführt und umfassend überarbeitet werden. Es fehlt u.a. eine gesetzliche Definition der Hebammenhilfe, die Bennenung aller Geburtsorte (Klinik, Geburtshaus, Hausgeburt), Leistungsansprüche bei der Adoption von Säuglingen oder für Väter, wenn die Mutter stirbt, nicht verfügbar oder nicht in der Lage ist, den Säugling zu versorgen. Neben medizinischen sollten auch psychosoziale Aspekte wie z.B. die Förderung der Mutter-Kind-Bindung aufgenommen werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, einen zeitgemäßen Gesetzentwurf vorzulegen.
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