Zu den Antworten des Bundesministeriums für Gesundheit auf zwei schriftliche Fragen zur Kostenerstattung bei Psychotherapien erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte: Es ist gut, dass in dieser Frage jetzt erst einmal Klarheit hergestellt ist und gesetzlich Versicherte nicht länger auf den Kosten hängen bleiben, wenn sie sich auf Grund sehr langer Wartezeiten sich an einen Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung gewandt haben. Denn vielerorts, insbesondere im Ruhrgebiet, gibt es sehr lange Wartezeiten für ein Erstgespräch mit einem zugelassenen Therapeuten, obwohl es durchaus mehr Therapeuten gäbe, an die sich gesetzlich Versicherte jedoch nur auf eigene Kosten wenden konnten. Bis Ende 2012 musste dabei bei der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse damit gerechnet werden, dass gesetzlich Versicherte nur einen Teil der Kosten erstattet bekommen. Seit Veröffentlichung des Patientenrechtegesetzes im BGBL vom 25.02.2013 gelten aber andere rechtliche Vorgaben. Im Patientenrechtegesetzes war die sogenannte Genehmigungsfiktion eingeführt worden; sie besagt, dass die Krankenkassen innerhalb einer Frist von drei Wochen bzw. fünf Wochen (bei Einbezug des MDK) eine Leistung genehmigen müssen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt. Entscheidend ist bei der Novellierung des § 13 Abs. 3a folgender Satz: „Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet. Die Abgeordnete weist aber darauf hin, dass Versicherte auch nach neuer Gesetzeslage die notwendigen Anträge bei ihrer Kasse stellen müssen. Außerdem ist der Weg der Kostenerstattung nur ein Ausweg aus einer nicht bedarfsgerechten Versorgungssituation, die mit der neuen Bedarfsplanung leider noch immer nicht zufriedenstellend gelöst worden ist. Wenn sich die Kosten für psychotherapeutische Leistungen aus Privatpraxen für die gesetzlichen Krankenkassen sich in den letzten 7 Jahren vervierfacht haben, dann zeigt sich eine deutliches Defizit in der Versorgung, denn die Kostenerstattung sollte nur eine Ausnahme sein. Wartezeiten auf eine Psychotherapie von durchschnittlich 12,5 Wochen, 14,5 Wochen in ländlichen Regionen und 17 Wochen im Ruhrgebiet bleiben inakzeptabel. Wir fordern nach wie vor eine bedarfsgerechte Neuberechnung der Bedarfszahlen für PsychotherapeutInnen. Eine fortgesetzte Unterversorgung trägt u.a. zu unnötigen Behandlungen in psychiatrischen Krankenhäusern bei und könnte bei einem besseren ambulanten Angebot vielfach verhindert werden.
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