Am Donnerstag wird das „Faire-Kassenwahl-Gesetzes“ im Bundestag verabschiedet.

Im Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sollte es um die beste Versorgung gehen, um das Wohl der Patientinnen und Patienten, und nicht darum, welche Kasse am besten sparen kann.

Wir wollen, dass sichtbar wird, wenn eine Kasse sich besonders bspw. für Menschen mit Behinderung einsetzt. Dabei darf eine gute Versorgung nicht zum Wettbewerbsnachteil für Kassen werden.

Deshalb reicht uns der Gesetzesentwurf zum Kassenwettbewerb nicht. Eine Reform des Finanzausgleichs ist überfällig, springt aber zu kurz.

Eine günstige Kasse nutzt nichts, wenn sie nicht leistet.

Servicequalität und Umgang mit Leistungsanträgen sollten die wichtigsten Kriterien für die Kassenwahl sein, besonders für alte, behinderte oder chronisch kranke Menschen.

Um wirklich vergleichen zu können, brauchen die Versicherten Fakten. Für echte Vergleichbarkeit braucht es eine Offenlegungspflicht.

In unserem Antrag <https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/095/1909565.pdf>, den wir mit dem Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb abschließen wollen, fordern wir Transparenz über das Leistungsgebaren und die Servicequalität der Krankenkassen. Widersprüche, Ablehnungsquoten und Gerichtsverfahren der einzelnen Kassen sollen veröffentlicht werden.

Zudem muss ein System zur Messung und Bewertung der Versorgungsleistung entwickelt werden. Die daraus hergeleiteten Informationen müssen verständlich aufbereitet und den Versicherten zugänglich gemacht werden.