Video zur Rede
Video zur gesamten Debatte
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bin über den Verlauf der Diskussion ein bisschen ernüchtert, gerade vonseiten der Regierungskoalition. Denn Sie blenden den eigentlichen Aufhänger aus dem SPD-Antrag, den wir heute hier hätten aufnehmen müssen, völlig aus, nämlich die Frage: Was machen wir, nachdem der BGH entschieden hat, Korruption und Bestechlichkeit bei niedergelassenen Ärzten sind mit Mitteln des Strafrechts nicht zu ahnden, mit dieser Regelungslücke?

(Heinz Lanfermann [FDP]: Das ist keine Regelungslücke! Es gefällt Ihnen nur nicht!)

Dazu haben Sie keinen einzigen Satz verloren, und das nach der Diskussion, die wir gestern über Patientenrechte geführt haben und in der wir über den Schutz des Arzt- und Patientenverhältnisse sowie über das notwendige Vertrauen geredet haben. Vor diesem Hintergrund finde ich das mehr als dürftig. Das sei an dieser Stelle ganz klar gesagt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Sie arbeiten sich an einem alten SPD-Antrag ab, der zugegebenermaßen nicht besonders gut ist.

(Widerspruch des Abg. Dietrich Monstadt [CDU/CSU] – Heinz Lanfermann [FDP]: Wir haben ihn nicht aufgesetzt!)
In ihm wird ein richtiges Thema angesprochen, aber nicht zwischen Bestechlichkeit auf der einen Seite und Abrechnungsproblemen und Differenzen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern auf der anderen Seite unterschieden.
(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Ja, da haben Sie recht!)
Das finde ich bedauerlich, weil das die notwendige Klarheit, die wir hier brauchen, verunmöglicht.
(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Das stimmt!)
Das ist der große Fehler an diesem Antrag. Trotzdem bezeichnet er doch ein richtiges Problem, das jetzt in der Welt ist.
(Heinz Lanfermann [FDP]: Aber nicht die richtigen Lösungen!)
Das Problem ist in der Welt; seit Juni dieses Jahres wissen wir das. Aber Sie gehen auf diesen Tatbestand nicht ein. Das finde ich wirklich bedauerlich; denn es geht doch darum: Wie können wir in der Öffentlichkeit den wichtigen Aspekt klarstellen – und wir als Gesetzgeber müssen dafür Sorge tragen –, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis eben nicht durch wirtschaftliche Interessen überformt werden darf? Das ist die große Aufgabe, die wir als Gesetzgeber haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Da reicht die Berufsordnung alleine nicht aus. Die Berufsordnung braucht im Hintergrund ein scharfes Schwert. Wenn Korruptionsregeln nicht als schärfstes Schwert im Hintergrund notwendig wären, gäbe es überhaupt keine in unserem Strafgesetzbuch.
Ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie nicht in der Lage sind, auch nur ansatzweise darauf einzugehen, was Sie in Bezug auf diese Regelungslücke überhaupt tun wollen. Nichts sagen Sie dazu, und das finde ich dürftig.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Heinz Lanfermann [FDP]: Wo Sie eine Lücke sehen, wo aber keine ist, werden wir nicht tätig! – Gegenruf der Abg. Elke Ferner [SPD]: Die Lücke sind Sie, Herr Lanfermann!)
Die Richter haben sehr eindeutig klargemacht, dass es eine Regelungslücke gibt
(Heinz Lanfermann [FDP]: Im Strafrecht, aber nicht anderweitig!)
und dass sie mit den vorhandenen Mitteln des Strafrechts nicht auf einen solchen Fall reagieren können, wie er da vorgelegen hat.
(Heinz Lanfermann [FDP]: Weil es andere Möglichkeiten gibt!)
Es ging immerhin um eine Zuwendung in Höhe von 10 000 Euro. Das war ja nun nicht eine Petitesse, sondern eine richtig große Summe. Dies war aber strafrechtlich nicht zu ahnden.
Jetzt kommen wir einmal zur Berufsordnung, dem Instrument, das dann gerne ins Feld geführt wird. Was finden wir sowohl in den Berufsordnungen der Ärztekammern in den Ländern als auch in der Berufsordnung der Bundesärztekammer? Natürlich gibt es dort eine Regelung, die davon spricht, dass es nicht erlaubt ist, Zuwendungen anzunehmen. Das ist das eine. Aber wie ahnde ich das, und wie setze ich die Berufsordnung um?
Gucken Sie sich doch einmal die Berichte der verschiedenen Ärztekammern darüber an, wie sie mit dem Berufsrecht umgegangen sind.
(Elke Ferner [SPD]: Ja, Herr Henke, wie machen Sie das denn?)
Dort wird gesagt: Wir können nur dann wirklich tätig werden, wenn wir auch strafrechtliche Möglichkeiten im Hintergrund haben. – Wenn man nicht ganz eindeutige Belege hat, ist es nämlich nicht so einfach, eine Zulassung zu entziehen, weil man damit der betreffenden Person natürlich auch ihre wirtschaftliche Grundlage, ihre Erwerbsmöglichkeit, entzieht. Eine solche Eindeutigkeit wird in der Regel durch das Strafrecht und die staats-anwaltschaftliche Ermittlung erreicht. Diese Regelungslücke haben Sie offengelassen. Hier tun Sie derzeit nichts, wie man jetzt ja sehen kann. – Das ist der eine Punkt.
Nächster Punkt. Welche Gemengelage entsteht jetzt insgesamt? Niedergelassene Ärzte können nicht belangt werden, Ärzte, die im gleichen MVZ arbeiten, aber dort angestellt sind, können sehr wohl belangt werden. Können wir das als gerecht empfinden? Kann die Bevölkerung so etwas als gerecht empfinden? Kann sie es als gerecht empfinden, dass es im SGB V rechtliche Regelungen gibt, wonach andere Heilmittelerbringer in Regress genommen und mit einem Zulassungsentzug bedroht werden können? Ein Zulassungsentzug von zwei Jahren und das Verbot, in dieser Zeit für die GKV tätig zu werden, ist dort für die „anderen Leistungserbringer“, aber nicht für die Ärzteschaft vorgesehen. Ist das gerecht? Können Sie mir darstellen, inwiefern das Gerechtigkeit herstellt? Ich meine, nein.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Nach all dem, was ich Ihnen hier jetzt aufgezeigt habe, sagen Sie: Wir werden nicht tätig. Das finde ich erstaunlich.
(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das ist ein Armutszeugnis!)
Wie müssten doch eigentlich in einem gestuften Verfahren vorgehen und auf der ersten Stufe zunächst schauen, was unsere Stellen gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen besser als bisher machen können und welche Instrumente sie im Hintergrund brauchen, um ihre Ermittlungsmöglichkeiten auch tatsächlich umzusetzen. Jedoch Fehlanzeige bei Ihnen!
Zweite Stufe: Wir müssen schauen, was wir in Bezug auf die Berufsordnungen machen können. Können wir hier nachschärfen? Ich höre nichts.
Dritte Stufe. Wir müssen schauen, was wir im SGB V machen können. Warum stellen wir die Leistungserbringer und die Ärzteschaft dort nicht gleich?
Vierte Stufe. Wir müssen schauen, was wir beim Strafrecht machen können. Folgen wir vielleicht dem Vorschlag, den uns auch der GKV-Spitzenverband vorgelegt hat, wonach für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen eine strafrechtliche Norm im SGB V als besondere Gesetzgebung vorgesehen werden sollte?
Dieses Vorgehen könnte man verantworten und würde dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung und insbesondere auch dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient gerecht werden. Insofern würde ein wirklicher Patientenschutz erreicht werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich meine, das ist das Mindeste, das wir nach der Diskussion, die wir gestern über Patientenrechte geführt haben, auf den Weg bringen müssen.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)