Zu den von der Koalition geeinten Eckpunkten zur Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes erklären die Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Maria Klein-Schmeink und Konstantin von Notz:

Der vorliegende Kompromiss zur Reform des Infektionsschutzgesetzes stellt eine gute und faktenbasierte Vorbereitung für den kommenden Herbst und Winter dar. Das gestufte Vorgehen bei den Eindämmungsmaßnahmen im Zusammenspiel aus bundeseinheitlich geltenden und regional anwendbaren Maßnahmen auf klarer Rechtsgrundlage bietet Rechtssicherheit, eröffnet den Ländern die Möglichkeit zur geeigneten Reaktion auf regional unterschiedliche Pandemiedynamiken und Überlastungssituationen im Gesundheitswesen und trägt den Grund- und Freiheitsrechten Rechnung. Auf Grundlage dieses Kompromisses ist vorausschauendes und der Lage angemessenes Handeln im Herbst und Winter möglich und notwendige Maßnahmen, um sachgerecht auf ein Ansteigen der Infektionsdynamik zu reagieren, können getroffen werden. Wichtig ist dabei vor allem die einheitliche und flächendeckende Umsetzung der Maskenpflicht in Innenräumen und im Fern- und öffentlichen Nahverkehr.

Die Reform des Infektionsschutzgesetzes ist dabei nur ein Baustein des 7-Punkte-Plans des Bundesgesundheitsministeriums für den Herbst. Wir werden deshalb auch die weiteren Umsetzungsschritte intensiv begleiten, um eine bestmögliche Vorbereitung auf den Herbst und Winter sicherzustellen.