Zum Scheitern der Hartz IV-Verhandlungen nimmt Maria Klein-Schmeink, Bundestagsabgeordnete aus NRW und Mitglied des Gesundheitsausschusses wie folgt Stellung: „Ich bedauere, dass die Verhandlungen zu den Regelsätzen bei Hartz IV an der starren Haltung der Regierung gescheitert sind. Die Regierungsfraktionen waren von vornherein nicht bereit, Veränderungen bei der Berechnung der Regelsätze vorzunehmen. Beim Existenzminimum darf es aber kein politisches Geschacher geben, sondern die Berechnung muss den Vorgaben des Verfassungsgerichtes folgen. Und da konnten wir schlicht nicht zustimmen, da alle Experten den Regierungsvorschlag als nicht verfassungskonform ansehen. Das Verfassungsgericht hat da klare Vorgaben gemacht. Die werden durch die von der Regierung geplante Erhöhung um 6 Euro bei weitem nicht erreicht. Sondern sie hat durch Tricks die Ansprüche kleingerechnet. Das wird sich rächen und wird absehbar von den Gerichten erneut kassiert werden. 1 Jahr nach dem Verfassungsgerichtsurteil ist das eine kalkulierte Missachtung des obersten Gerichtes durch die Regierungsparteien und wird zu großer Rechtsunsicherheit vor Ort führen, weil die derzeitigen Regelsätze verfassungswidrig und offensichtlich nicht existenzdeckend sind. “ Das Bildungspaket für die Kinder und Jugendlichen kann die Tricks der Regierung bei den Regelsätzen nicht kompensieren. Wir haben durch mehrere Vorschläge für ein verfassungsfestere Ausgestaltung der Regelsätze versucht, Bewegung in die Verhandlung zu bringen. Im Grunde ist das an der kategorischen Ablehnung der FDP und der wirtschaftsnahen CDU Kreise gescheitert. Es ist beschämend für die politische Kultur in diesem Land, dass die Regierungsseite so offensichtlich die Verletzung von gerichtlichen Auflagen in Kauf nimmt und daraufsetzt die Zustimmung eines Bundeslandes durch Zugeständnisse bei anderen Bundesleistungen zu kaufen. Der Bund muss sich in der Tat stärker als heute an den Soziallasten der Kommunen beteiligen. Da wären die Kosten der Grundsicherung im Alter ein richtiger Weg. Aber es darf nicht die Zustimmung der Länder und Kommunen zu Lasten der Armen in unserer Gesellschaft erkauft werden. Von der Leyen ist nach dem kalkulierten Scheitern der Verhandlungen gefordert, wenigstens die bereits zugesagten Veränderungen bei den Regelsätzen auszuzahlen und das Bildungspaket in Kraft zu setzen.