Medienberichten zufolge sind mindestens 800 000 unsichere Masken, die für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bestimmt waren durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bzw. seine Logistikpartner ausgeliefert worden. Zudem geht auch das Bundesministerium für Gesundheit selbst davon aus, dass der Anteil der Waren, die nach technischen Überprüfungen bereits in China zurückgewiesen oder nach Labortestung in Deutschland zunächst gesperrt werden müssen, bei über 20 Prozent liegt (vgl. 4. Bericht über den Stand der Beschaffung von Persönlicher Schutzausstattung (PSA) und intensivmedizinischer Ausstattung an den Ausschuss für Gesundheit vom 26. Juni 2020; Ausschussdrucksache 19(14)176). Die aufgrund der durchgeführten Qualitätsprüfungen als mangelhaft festgestellten Waren wurden nach Auskunft des BMG daraufhin gesperrt. Was jedoch genau mit der Ware passiert ist, nachdem sie gesperrt worden ist, geht aus dem Bericht der Bundesregierung nicht hervor. Um eine Gefährdung der Bevölkerung durch die Benutzung mangelhafter Schutzmasken zu verhindern, muss aus Sicht der Fragestellenden sichergestellt sein, dass diese Masken nicht in den Verkehr gelangen können und auch für die Zukunft ausgeschlossen ist, dass dies geschieht.
Vor diesem Hintergrund haben ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, die Antwort können Sie hier lesen.