Anlässlich der Verhandlung der Anklage gegen den Gynäkologen Dr. Detlef Merchel aus Nottuln wegen Verstoßes gegen § 219a zur Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft sagen die Grünen Abgeordneten Josefine Paul MdL und Maria Klein-Schmeink MdB dem Arzt ihre Unterstützung zu. Der Paragraf 219a verbietet es Ärzten und Ärztinnen, auf ihren Webseiten darüber zu informieren, wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. „Wir Grüne setzen uns für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von Frauen ein. Bei ungewollter Schwangerschaft brauchen Frauen Hilfe und Unterstützung. Es geht nicht um anpreisende Werbung, die auch weiterhin nach ärztlicher Berufsordnung untersagt bleiben muss. Es geht um den Zugang zu sachlichen Informationen für eine verantwortliche Entscheidung. In Bezug auf die Behandlungsmethoden können Ärzte dies am besten leisten.“ Die Fraktionsvorsitzende und frauen- und familienpolitische Sprecherin der Günen im Landtag NRW, Josefine Paul, wird auch auf der Protestkundgebung vor der Gerichtsverhandlung in Coesfeld sprechen. Sie äußert sich so: „ Es kann nicht sein, dass Ärztinnen und Ärzte für die Information über ihre eigene Arbeit, Gefahr laufen, verklagt und sogar verurteilt zu werden. Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen ist für Ärztinnen und Ärzte in diesem Land straffrei und explizit erlaubt. und Das ist auch gut und richtig so. Damit sachliche Information möglich wird und Ärztinnen und Ärzte in diesem Land endlich Rechtssicherheit gewinnen, muss dieser Paragraph aus dem Gesetzbuch gestrichen werden.“

Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, führt aus: „Die engen strafgesetzlichen Regelungen des 2019 reformierten Paragrafen 219a StGB schränken den Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche stark ein. Wir Grüne im Bundestag haben das Informationsverbot scharf kritisiert und fordern weiterhin seine Abschaffung. Statt für Klarheit zu sorgen, stigmatisiert die Regierung Frauen und Ärztinnen und Ärzte und gefährdet damit die Versorgungssicherheit von ungewollt Schwangeren. Denn junge Gynäkologinnen und Ärzte werden durch den § 219a abgeschreckt, diesen Eingriff anzubieten.“

Wer ernsthaft etwas gegen unerwünschte Schwangerschaften tun möchte, müsse selbstbestimmte Verhütung ermöglichen, auch unabhängig von der finanziellen Situation, betonen Paul und Klein-Schmeink. Sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung sei nicht nur die Grundlage für Gleichberechtigung, sondern auch ein wichtiger Bestandteil im Gesundheitsschutz für Frauen.

Mit der geplanten Protestaktion am 20. Mai vor dem Gericht zeigen sich die Abgeordneten aus Münster solidarisch. „Ich werde vor Ort unsere Unterstützung für eine Änderung des § 219 deutlich machen. Hier stehen ja auch noch die Urteile der Verfassungsbeschwerden aus, die die Ärztinnen Kristina Hänel und Bettina Gaber eingereicht haben“, kündigt die Fraktionsvorsitzende im Landtag an.